Impressum

Futterberatung MOSER

Sylvia Moser
A- 5771 Leogang, Ecking 28

T: +43 (0) 664 868 80 93
E-Mail: info (at) futterberatung.at
Web: www.futterberatung.at

Mitglied bei der Wirtschaftskammer Salzburg
www.wko.at

GISA-Zahl 33489520

Gewerbeordung: www.ris.bka.gv.at

Zuständige Behörde: Bezirkshauptmannschaft Zell am See

Gerichtsstand: 5700 Zell am See

Handelsform:

1. Persönliche Dienstleiter – Tierbetreuer
Ausbildung, Betreuung, Pflege und Vermietung von Tieren sowie die Beratung hinsichtlich artgerechter Haltung und Ernährung von Tieren

2. Einzelhandel (Agrar)

Handelsgewerbe mit Ausnahme der reglementierten Handelsgewerbe und Handelsagent

 

Verbraucher haben die Möglichkeit, Beschwerden an die Online- Streitbeilegungsplattform der EU zu richten:

http://ec.europa.eu/odr

Sie können allfällige Beschwerden auch an die oben angegebene E-Mail-Adresse richten.

Bildnachweis:

Für alle Bilder, Grafiken und Daten gilt das Urheberrecht.

Fotos: fotojelinek.at, freepik.com, evafrischling.at, Trattner Photography, Pixabay.com

A L L G E M E I N E   G E S C H Ä F T S B E D I N G U N G E N

  1. Allgemeines/Geltungsbereich

1.1 Für sämtliche Rechtsgeschäfte zwischen dem/der Auftraggeber:in (AG) und der Futterberatung Moser als Auftragnehmerin (AN) gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung.

1.2 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Vertragsbeziehungen, somit auch dann, wenn bei Zusatzverträgen darauf nicht ausdrücklich hingewiesen wird.

1.3 Entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen des/der AG sind ungültig, es sei denn, diese werden von der AN ausdrücklich schriftlich anerkannt.

  1. Umfang und Inhalt des Beratungsauftrages

2.1 Der Umfang eines konkreten Beratungsauftrages wird im Einzelnen vertraglich vereinbart.

2.2 Grundsätzlich besteht die Beratungstätigkeit aus einem theoretischen und einem praktischen Teilbereich.

  1. Vollständigkeitserklärung

3.1 Der/die AG sorgt dafür, dass die organisatorischen Rahmenbedingungen bei Erfüllung des Beratungsauftrages auf seinem/ihrem Stallgelände bzw. am Gelände des Einstellbetriebes o.ä. ein möglichst ungestörtes, dem raschen Fortgang des Beratungsprozesses förderliches Arbeiten erlauben.

3.2 Der/die AG wird die AN über die aktuelle Fütterung umfassend informieren.

3.3 Der/die AG sorgt dafür, dass der AN auch ohne deren besondere Aufforderung alle für die Erfüllung und Ausführung des Beratungsauftrages notwendigen Unterlagen zeitgerecht vorgelegt werden und ihr von allen aktuell verabreichten Futtermitteln Kenntnis gegeben wird, die für die Ausführung des Beratungsauftrages von Bedeutung sind.

 

  1. Honorar/Zahlungsverzug/Kosten versäumter Termine

4.1 Das Honorar der AN bestimmt sich nach dem für das individuell vereinbarte Leistungspaket zu den bei Vertragsabschluss gültigen Tarifen. Alle Preise beinhalten, wenn nicht anders angegeben, die gesetzliche Umsatzsteuer von 20%.

4.2 Anfallende Barauslagen, Spesen, Reisekosten, etc. sind gegen Rechnungslegung der AN vom/von der AG zusätzlich zu ersetzen.

4.3 Nach Vollendung der vereinbarten Beratungstätigkeit erhält die AN ein Honorar gemäß der Vereinbarung zwischen dem/der AG und der AN. Das Honorar ist jeweils mit Rechnungslegung durch die AN zur Zahlung fällig.

4.4 Bei Zahlungsverzug hat der/die AG ab Fälligkeit Verzugszinsen in der Höhe von 5 % p.a. über dem gesetzlichen Basiszinssatz zuzüglich allfälliger Umsatzsteuer zu bezahlen. Die AN ist bei Zahlungsverzug berechtigt, ihre Leistungen gegenüber dem Kunden bis zur vollständigen Bezahlung des Außenstandes auszusetzen.

4.5 Soweit in diesen Geschäftsbedingungen für den konkreten Fall nicht anderes bestimmt ist, ist die AN berechtigt, bei nicht erfolgter Inanspruchnahme vereinbarter Leistungen, welche durch den/die AG aus welchen, in ihrer/seiner Interessenssphäre liegenden Gründen auch immer (z.B. Krankheit, Unfall) versäumt wurden, den im Tarif jeweils für diese Leistung/Teilleistung vorgesehenen Preis zu verrechnen.

 

  1. Erfassung der Kundendaten/Datenschutz

5.1 Mit der Anmeldung erteilt der/die AG die datenschutzrechtliche Zustimmung zur elektronischen Verarbeitung der Angaben zu seiner Person durch die AN nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen.

5.2 Den/die AG betreffende personenbezogene Daten dienen ausschließlich dem Beratungszweck und werden vertraulich behandelt. Sie werden nur in dem für die zur Administration während der Beratungstätigkeit unbedingt erforderlichen Umfang verarbeitet und solange gespeichert, wie dies für die Erfüllung der vereinbarten Aufgaben erforderlich ist.

5.3 Eine Übermittlung von Kundendaten im jeweils erforderlichen Umfang erfolgt ausschließlich im Rahmen des Beratungsvertrages und der individuellen Vereinbarung. Ansonsten wird eine Weitergabe der Kundendaten an Dritte sowie die Erstellung personenbezogener Auswertungen ausdrücklich ausgeschlossen.

5.4 Der/die AG verpflichtet sich, während der Dauer des Vertrags jede Änderung seiner/ihrer in der Anmeldung angegebenen Daten, wie z.B. Name, Adresse, Telefonnummer und E-Mail- Adresse unverzüglich mitzuteilen.

 

  1. Haftung

6.1 Die AN ist ausschließlich zur individuellen Futterberatung bzw. zur Vermittlung der theoretischen und praktischen Grundkenntnisse entsprechend den aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen und im Umfang des abgeschlossenen Beratungsvertrags verpflichtet. Sie übernimmt keine Haftung für einen gewissen Erfolg.

6.2 Weiters übernimmt die AN keine Haftung für Schäden an oder den Verlust von persönlichen Gegenständen der Kunden während der Teilnahme an der theoretischen oder praktischen Beratungseinheiten, sofern der AN nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden kann. Im Übrigen ist jede Haftung der AN ausgeschlossen, soweit es sich nicht um Personenschäden oder um vorsätzlich oder grob fahrlässig verschuldete Schäden handelt.

 

  1. Dauer des Vertrages

Dieser Vertrag endet grundsätzlich mit dem Abschluss der vereinbarten Beratungstätigkeit und der entsprechenden Rechnungslegung.

 

 

  1. Schlussbestimmungen

8.1 Die Vertragsparteien bestätigen, alle Angaben im Vertrag gewissenhaft und wahrheitsgetreu gemacht zu haben und verpflichten sich, allfällige Änderungen wechselseitig umgehend bekannt zu geben.

8.2 Änderungen des Vertrages und dieser AGB bedürfen der Schriftform; ebenso ein Abgehen von diesem Formerfordernis. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

8.3 Für den Fall, dass einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein und/oder werden sollten, berührt dies die Wirksamkeit der verbleibenden Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame ist durch eine wirksame Bestimmung, die ihr dem Sinn und wirtschaftlichen Zweck nach am nächsten kommt, zu ersetzen.

8.4 Auf diesen Vertrag ist materielles österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts sowie des UN-Kaufrechts anwendbar.

  1. Gerichtsstand

Für Streitigkeiten aus dem Beratungsvertrag wird die ausschließliche Zuständigkeit des für den Standort der AN zuständigen des Gerichtes vereinbart. Ist der/die AG ein Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes und hat der/die AG im Inland seinen/ihren Hauptwohnsitz oder seinen/ihren gewöhnlichen Aufenthalt oder ist er/sie im Inland beschäftigt, so gilt diese Gerichtsstandvereinbarung nur dann, wenn der Sitz der AN im Sprengel des Hauptwohnsitzes, des gewöhnlichen Aufenthaltes oder des Ortes der Beschäftigung des AG liegt.